Magdeburg. Vor dem Final Four um den DHB-Pokal muss sich der SCM mit einer positiven Wettkampfkontrolle von Keeper Nikola Portner beschäftigen.

Die Nachricht kam für den SC Magdeburg zur Unzeit. Der Top-Favorit muss beim Final Four um den DHB-Pokal in Köln ohne seinen Weltklasse-Torhüter Nikola Portner auskommen. In einer positiven Wettkampfprobe sind bei dem 30 Jahre alten Schweizer Methamphetamine gefunden worden.

Zuvor war das Testergebnis dem SCM-Spieler mitgeteilt worden. „Diese Information hat mich zutiefst schockiert. Ich wurde darüber informiert, dass eine Wettkampfkontrolle von mir offenbar ein ‚von der Norm abweichendes Analyseergebnis‘ aufweist und daher ein Ergebnismanagementverfahren eingeleitet worden ist“, schrieb der Torhüter des Champions-League-Siegers am Mittwochabend bei Instagram.

Methamphetamine bei Portner nachgewiesen

SCM-Geschäftsführer Marc-Henrik Schmedt verwies auf dpa-Anfrage auf den Rechtsbeistand des Vereins und wollte die Angelegenheit nicht kommentieren. Dafür aber die auf Sportrecht spezialisierte Anwaltskanzlei: „Der SCM unternimmt, soweit ihm möglich, alles zur Aufklärung des Sachverhalts. Sowohl jetzt als auch im Rahmen eines Verfahrens vor den zuständigen Gremien des Verbandes.“

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Methamphetamine sind synthetisch hergestellte Substanzen, die umgangssprachlich Crystal Meth genannt werden. Medizinisch kann Methamphetamin zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) genutzt werden. Im Leistungssport kann es die Wachsamkeit erhöhen.

Doch wie kommen die Substanzen in den Körper des Spitzensportlers? Portner bedaure die Situation sehr und werde alles daran setzen, um darzulegen, „dass ich keine Anti-Doping-Bestimmungen verletzt habe und immer im Sinne der Werte des Sports gehandelt habe und künftig handeln werde“, schrieb der Keeper und bat um Verständnis, dass er „vorerst keine weiteren Verlautbarungen hierzu machen“ könne.

Portner darf Analyse der B-Probe verlangen

Laut den Richtlinien der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland hat der Sportler das Recht, die Analyse der B-Probe zu verlangen. Bestätigt diese das „Ergebnis der A-Probe nicht“ dürfe der vorläufig suspendierte Athlet an nachfolgenden Wettkämpfen der Veranstaltung teilnehmen, heißt es bei den Athletenschutzrechten. Portner könne auch innerhalb der Fristen Widerspruch einlegen.

Anderseits wird Portner, der selbst ein wissentliches Fehlverhalten bestreitet, wohl eine Doping-Sperre hinnehmen müssen. Der Verein muss keine Konsequenzen fürchten. Allerdings ist ein gleichwertiger Ersatz des Leistungsträgers in der Kürze der Zeit für Cheftrainer und Sport-Geschäftsführer Bennet Wiegert kaum realisierbar. Der hat mit Sergey Hernandez einen weiteren Spitzenmann im Tor, doch die Leistungen des Spaniers sind nicht ganz so konstant wie bei Portner, der seit 2022 in Magdeburg spielt und noch einen Vertrag bis 30. Juli 2027 hat. Diese Kontrakte können in der Regel mit einer Doping-Klausel jederzeit aufgelöst werden.

Magdeburg muss in der Liga keinen Punktabzug fürchten

Ohne Portner müssen die Magdeburger ins Pokal-Halbfinale am Sonnabend (16.10 Uhr/ARD und Dyn) gegen Liga-Spitzenreiter Füchse Berlin gehen. In Köln will der SCM mit dem Pokalsieg Anlauf zum Triple mit Meisterschaft und Königsklasse nehmen, denn auch in der Liga hat er mit einem Minuspunkt weniger als die Berliner alle Titelchancen in der eigenen Hand. Daran wird sich auch im Falle Portner nichts ändern. „Eine Änderung der Spielwertung steht nicht im Raum“, sagte HBL-Geschäftsführer Frank Bohmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Aussage des Funktionärs basiert auf den Statuten und Spielordnungen des Deutschen Handballbundes (DHB). Demnach kommen ein Punktverlust oder ähnliche Konsequenzen laut Anti-Doping-Ordnung des DHB unter Artikel 11.2. erst zur Anwendung, „wenn bei mehr als zwei Mitgliedern einer Mannschaft in einer Mannschaftssportart während der Dauer einer Wettkampfveranstaltung ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen festgestellt wurde“.

Dies trifft beim SCM, wo es mehrere Proben gab, nicht zu. Allerdings bietet die Rechtsordnung des DHB im Paragraf 15 unter Doping mehr Spielraum: „Daneben können andere Strafen verhängt werden“. dpa