Berlin. Ein Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammregister angemeldet werden – wie geht das? Wir haben uns den Anmeldeprozess angeschaut.

  • Seit Inkrafttreten des Solarpakets ist die Anmeldung von einem neuen Balkonkraftwerk deutlich einfacher
  • Verbraucher müssen ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammregister der Bundesnetzagentur anmelden
  • Ein Balkonkraftwerk anmelden – wir haben uns die Anmeldung angeschaut und erklären Schritt für Schritt den Anmeldeprozess

Es war ein zähes Hin und Her – doch im Mai wurde das Solarpaket von Bundestag und Bundesrat final beschlossen. Am 15. Mai wurde das Gesetz dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seither sind die verschiedenen Neu- und Änderungen für Balkonkraftwerke in Kraft. Allen voran bei der Anmeldung gibt es für Verbraucher weniger Hürden und der gesamt Prozess gestaltet sich deutlich einfacher. Konkret fällt die Anmeldung von einem Balkonkraftwerk bei dem zuständigen Netzbetreiber weg. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten ihr Balkonkraftwerk nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Das ist unkompliziert und lässt sich online in wenigen Schritten erledigen.

Balkonkraftwerk anmelden: Hohe Bußgelder bei Missachtung drohen

Wie geht man vor, warum ist eine Registrierung überhaupt nötig – und welche Konsequenzen drohen bei einer Missachtung? Die Frage der Notwendigkeit lässt sich einfach beantworten: Balkonkraftwerke sind kleine Energieerzeuger und speisen Strom ins Netz ein. Die Anmeldung über den Netzbetreiber soll sicherstellen, dass die lokalen Energieerzeuger einen Überblick behalten, woher der Strom kommt. Das ist wichtig, um die Netzstabilität zu gewährleisten und eine Überlastung zu vermeiden.

Deshalb ist auch die maximale Wechselrichterleistung für ein Balkonkraftwerk reguliert. Derzeit sind pro Anlage 600 Watt erlaubt. Im Solarpaket I ist eine neue Begrenzung von 800 Watt vorgesehen. Wer sein Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß anmeldet, muss mit Bußgeldern rechnen, heißt es von der Verbraucherzentrale. Laut Yuma drohen in der Theorie bis zu 50.000 Euro Bußgeld – ähnlich wird es gehandhabt, wenn man die Austauschpflicht der alten Heizung missachtet.

Balkonkraftwerk im Marktstammregister anmelden – so geht‘s

Ein Balkonkraftwerk anzumelden, ist kein Hexenwerk und geht am schnellsten digital. Über die Homepage der Bundesnetzagentur wird man Schritt für Schritt durch den Anmeldeprozess geführt.

Die Anmeldung in fünf Klicks:

  1. Über den Link öffnet man sich zunächst das Marktstammregister
  2. Den Button Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs auswählen
  3. Registrierung einer Solaranlage anklicken
  4. Steckerfertige Solaranlage (Balkonkraftwerk) auswählen
  5. Registrierungsformular mit individuellen Eingaben ausfüllen

Wichtig: Das Balkonkraftwerk muss schon steckerfertig in Betrieb sein, sonst kann man die Anmeldung nicht abschließen.

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Ein Balkonkraftwerk anmelden: Diese Angaben sind notwendig

Über Registrierung starten gelangt man zum Formular, in dem die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) zum Inhaber eingetragen werden müssen. Im zweiten Schritt muss ein Benutzerkonto bei der Bundesnetzagentur angelegt werden. Hier wird noch einmal die E-Mail benötigt und man muss ein Passwort vergeben. Hat man die E-Mail-Adresse über einen Aktivierungs-Link bestätigt, kann man sich mit seinen Zugangsdaten anmelden.

Im letzten Schritt werden die Adresse sowie die technischen Daten zum Balkonkraftwerk abgefragt. Hierzu zählen das Datum der Inbetriebnahme und die Anzahl der Solarmodule. Ebenso die Gesamtleistung der Module und die Wechselrichterleistung. Auch die Zählernummer des Haushaltsstromzählers muss man parat haben. Sind alle Pflichtfelder (*) ausgefüllt, schließt man über den Button Registrieren die Anmeldung der Mini-Solaranlage ab.

Muss der Vermieter das Balkonkraftwerk offiziell genehmigen?

Im Fall des Autors hat der gesamte Anmeldeprozess weniger als 15 Minuten Zeit in Anspruch genommen. Die derzeit noch nötige Anmeldung über den zuständigen Netzbetreiber geht in den meisten Fällen ebenfalls online. Die Netzbetreiber informieren darüber über ihre jeweilige Homepage. Eine offizielle Genehmigung vom Vermieter braucht es übrigens nicht. Pauschale Verbote sind nicht möglich, berichtet der Sender ntv.

Sich mit dem Vermieter abzusprechen, kann trotzdem sinnvoll sein. Etwa, um baurechtliche Bedenken auszuschließen. Meist wird ein Balkonkraftwerk aber an der Brüstung montiert und nicht fest verschraubt. Es erfolgt also auch keine bauliche Änderung – eine Pflicht zur Anmeldung über den Vermieter gibt es somit nicht. Doch Vorsicht: Am Markt gibt es mittlerweile Mini-Solaranlagen, die am Dach oder der Fassade befestigt werden.

Solche Dach- oder Wand-Solarkraftwerke können sinnvoll sein, wenn die Sonneneinstrahlung auf dem Balkon zu gering ist oder es schlicht keinen Balkon gibt. Hier bedarf es aber einer offiziellen Genehmigung des Eigentümers, da hier zwangsläufig Löcher für die Halterung gebohrt werden müssen. Frei stehende oder nicht verschraubte Balkonkraftwerke sind in der Installation einfacher, wenn man selbst nicht Eigentümer ist.

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