Berlin. Nach Straftaten hat die Berliner Polizei das pro-palästinensische Camp am Bundestag verboten. Während der Räumung kam es zu Festnahmen.

Die Berliner Polizei hat am Freitag nach einer erneuten Gefahrenanalyse die Weiterführung des Pro-Palästina-Protestcamps zwischen Bundestag und Kanzleramt untersagt. Dies teilte sie auf „X“ (vormals Twitter) mit. Noch vor zwei Tagen hatte die Polizei der Berliner Morgenpost mitgeteilt, dass es keine Anhaltspunkte für ein Verbot der Versammlung gebe. Bis zum 23. April 2024 seien insgesamt 24 Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden, mittlerweile seien es 33. Mit der Dauerkundgebung demonstrierten die Aktivistinnen und Aktivisten etwa gegen Waffenlieferungen an Israel.

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Nun also die Räumung. „Es gibt keinen konkreten Anlass, es ist vielmehr die Summe der Verstöße gegen die versammlungsrechtlichen Auflagen und die Summe der erfassten Straftaten im Zusammenhang mit dem Protestcamp“, erläuterte eine Polizeisprecherin. Außerdem hätte sich die Versammlungsleitung geweigert, im Sinne der Auflagen auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzuwirken. Dies habe zu der Prognose geführt, dass es beim Fortbestehen des Camps auch weiterhin zu Straftaten kommen würde und ein ordnungsmäßiges Abhalten nicht mehr möglich sei. Alle Mittel außerhalb des Verbots seien augeschöpft gewesen, so die Sprecherin.

Konkret sei es wiederholt zum Strafbestand Volksverhetzung gekommen und es habe auch Gewalttaten von Bewohnern gegen Polizisten gegeben. Außerdem seien bestimmte Einschränkungen nicht eingehalten worden, dabei ging es etwa um den Schutz der Grünanlage und bestimmte Bauten.

Polizei geht mit Tritten und Schlägen gegen Camp-Teilnehmer vor

Aktivisten im Camp haben sich untergehakt.
Aktivisten im Camp haben sich untergehakt. © DPA Images | Sebastian Gollnow

Die Polizei war am Freitagmittag mit etwa 150 Einsatzkräften vor Ort, um das Camp, das aus rund 20 Zelten mit 20 Bewohnern besteht, zu räumen. Mit Lautsprecherdurchsagen wurden die Menschen auf das Verbot hingewiesen. Niemand werde mehr hineingelassen, alle geplanten Workshops seien abgesagt, teilte die Polizei auf „X“ mit.

Laut Polizei war die Lage nach Bekanntgabe des Verbots „relativ ruhig“, erste Personen hätten damit begonnen, ihre Zelte abzubauen. Es gab jedoch auch Widerstand. Mehrere Personen setzten sich auf den Boden und hakten sich ein. Die Polizei riss die Menschen aus der Gruppe heraus.

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Polizei nimmt Personen fest

Mit Knien und Schlägen gingen die Beamten gegen die widerständigen Protestteilnehmer vor. Das Vorgehen der Polizei brachte den Berliner Linken-Abgeordnete Ferat Koçak zum Weinen. Er lag mit Tränen in den Augen einer anderen Person im Arm. Auch eine kleinere Demonstration mit mehr als 100 Teilnehmern fand statt.

Wie die Polizei mitteilte, versuchten Personen während der behördlichen Maßnahmen durch eine Absperrung zu gelangen. Dies sei von unseren Einsatzkräften zum Teil mit Zwang unterbunden worden. Hierbei sei es zu mehreren Festnahmen u.a. wegen Tätlichen Angriffs und Widerstand gekommen.

Ferat Koçak war bei der Räumung vor Ort. Ihm kamen die Tränen, als er sah, wie hart die Polizei gehen die Camp-Teilnehmer vorgeht.
Ferat Koçak war bei der Räumung vor Ort. Ihm kamen die Tränen, als er sah, wie hart die Polizei gehen die Camp-Teilnehmer vorgeht. © Alexander Rothe | Alexander Rothe
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Innensenatorin Iris Spranger: „Straftaten werden entschieden verfolgt“

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) begrüßte die Räumung des Camps: „Die Auflösung des Protest-Camps am Reichstag ist die richtige Entscheidung der Versammlungsbehörde. Die Polizei Berlin hat meine volle Unterstützung“, schrieb die Politikerin beim Kurznachrichtendienst X. Und weiter: „Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind hohe Güter, die wir schützen. Jeder Versuch aber, das Grundrecht darauf zu missbrauchen, zieht Konsequenzen nach sich. Straftaten werden entschieden verfolgt, um hier eine unmissverständliche Grenze zu ziehen.“

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Auch von der Berliner Polizeigewerkschaft GdP gab es Lob. „Wir begrüßen das Ende dieses Protestcamps, bei dem sich Antisemiten, Linksextreme und andere politisch Verirrte ausleben konnten“, sagte GdP-Sprecher Benjamin Jendro. „In den letzten Wochen wurde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für Menschenhass und Israelfeindlichkeit missbraucht sowie dazu genutzt, staatliche Institutionen auf Kosten des Steuerzahlers sinnlos zu beschäftigen.“ Hier sollten auch die Instandsetzungskosten der zerstörten Flächen Beachtung finden, fordert der Gewerkschafter. „Heute wurde das klare Zeichen gesetzt, dass dafür in der Hauptstadt kein Platz ist“, so Jendro weiter, „Berlins Politik sollte die richtigen Schlüsse daraus ziehen und diesen Fall als weiteren Anlass nehmen, um den gesetzlichen Rahmen zu überarbeiten, das Versammlungsfreiheitsgesetz anzupassen und Polizei so präventive und gewaltabschöpfende Maßnahmen zu ermöglichen.“

13 Teilnehmende und vier Polizisten durch Pfefferspray verletzt

Vor einigen Tagen hatten sich rund 200 Personen auf der Grünfläche an der Heinrich-von-Gagern-Straße versammelt. Die Polizei schritt ein, um einen 29-jährigen Redner festzunehmen, der eine verbotene Parole geäußert haben soll. Eine „unüberschaubare Menge der Versammlungsteilnehmenden“ habe sich mit ihm solidarisiert und sich gegen die Festnahme gewehrt, hieß es in einer Polizeimeldung.

Etwa 140 Personen seien durchschnittlich im Protestcamp.
Etwa 140 Personen seien durchschnittlich im Protestcamp. © FUNKE Foto Services | Maurizio Gambarini

Die Einsatzkräfte seien bespuckt, bedrängt und einzelne Beamtinnen und Beamte isoliert worden. Die Polizei setzte daraufhin Pfefferspray ein, wodurch 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versammlung sowie vier Polizistinnen und Polizisten Atemwegs- und Augenreizungen erlitten haben – zwei Teilnehmende mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Eine Rettungskraft wurde laut Polizei während des Einsatzes mit einem Fußtritt angegriffen.

Insgesamt seien eine Frau und sieben Männer festgenommen worden, zwei wurden in Polizeigewahrsam genommen, um ihre Identität festzustellen. Laut Polizei wurden Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, der versuchten Gefangenenbefreiung, des Widerstands gegen Einsatzkräfte, des tätlichen Angriffs auf Beamtinnen und Beamte sowie wegen Beleidigung eingeleitet. Bereits am 10. April kam es im Rahmen des Protestcamps zu einem tätlichen Angriff gegen einen Polizisten. (mit tok)

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