Berlin (dpa/bb). Zum Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiung vom Nationalsozialismus hat die Berliner Polizei den Schutz von Gedenkveranstaltungen angekündigt. Nach dem deutsch-russischen Gesetz über Kriegsgräberfürsorge stehe die Polizei in der Verpflichtung, sowjetische Ehrendenkmale und Kriegsgräber zu schützen, teilte sie am Freitag mit. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Sowjetsoldaten, die mit anderen Streitkräften Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur befreit hätten, stehe am 8. und 9. Mai im Vordergrund. Dieser Akt des Erinnerns sei auch vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine zu wahren.

Zum Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiung vom Nationalsozialismus hat die Berliner Polizei den Schutz von Gedenkveranstaltungen angekündigt. Nach dem deutsch-russischen Gesetz über Kriegsgräberfürsorge stehe die Polizei in der Verpflichtung, sowjetische Ehrendenkmale und Kriegsgräber zu schützen, teilte sie am Freitag mit. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Sowjetsoldaten, die mit anderen Streitkräften Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur befreit hätten, stehe am 8. und 9. Mai im Vordergrund. Dieser Akt des Erinnerns sei auch vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine zu wahren.

Für die sowjetischen Ehrendankmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide sind Regelungen erlassen worden, wie im Amtsblatt vom 3. Mai zu lesen war. So dürften auf dem Gelände und in unmittelbarer Nähe keine Fahnen mit russischem Bezug, keine militärischen Uniformen, Abzeichen wie St.-Georg-Bänder getragen oder die Buchstaben V oder Z einzeln oder hervorgehoben gezeigt werden. Verboten sind „Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen“. Auch das Abspielen und Singen russischer Marsch- und Militärlieder und das Billigen des von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskriegs sind untersagt.