Cottbus (dpa/bb). Das Land Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer seine Juristen-Ausbildung nach dem Studium fortsetzt. Ein Gericht entschied: Er darf sein Referendariat antreten - das ist Voraussetzung etwa für ein Richteramt.

Ein rechtsextremer Jura-Student kann trotz seiner Gesinnung eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nach einem Eilantrag. Der Jurist, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Jura-Studenten zunächst die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 01. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen, wie das Verwaltungsgericht Cottbus am Freitag mitteilte (AZ.: VG 1 L 199/24). Das OLG entscheidet im Auftrag des Landes über die Zulassung zum Rechtsreferendariat. Der Jurist ging gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag vor.

Ein Sprecher des brandenburgischen Justizministeriums erklärte, das OLG habe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus noch am Donnerstag Beschwerde eingelegt. Verfassungstreue sei bei einem Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst unbedingt notwendig, das habe auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht. Der klagende Jura-Student sei umfangreich und andauernd für eine rechtsextreme verfassungsfeindliche Partei aktiv. Deswegen sei es zweifelhaft, ob er für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehe.

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte dagegen erklärt, eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall, die mit einer noch nicht getilgten Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden seien, hieß es. Der Student sei jedoch nicht vorbestraft. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne ihm deswegen nicht versagt werden.

Rechtsextreme Anschauungen und Aktivitäten sowie eine mangelnde Verfassungstreue eines Bewerbers ermöglichten es nur, ihn von bestimmten hoheitlichen Befugnissen auszuschließen. Über derartige Auflagen werde das Oberlandesgericht entscheiden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das OLG betreut das Referendariat, bei dem Juristen nach dem ersten Staatsexamen verschiedene Stationen absolvieren und bei Staatsanwaltschaften und Gerichten tätig sind.