Berlin. Die drei Männer sollen über fast zwei Jahre hinweg Luxuskarossen im Wert von 28 Millionen Euro illegal nach Russland verkauft haben.

Sie sollen hochwertige Luxuskarossen von Deutschland nach Russland geschmuggelt haben – und das, obwohl die aktuellen Sanktionen Ausfuhren dieser Art: Das Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg (ZFAB) hat am Dienstagmorgen eine dreiköpfige Bande gestellt.

Sie sollen seit Juni 2022 mehr als 400 Autos im Wert von 28 Millionen Euro nach Russland verkauft haben. Die Wagen wurden teilweise über Firmen und teilweise privat im ganzen Bundesgebiet angekauft und offiziell nach Belarus weiterverkauft. Alle Wagen etwa der Marken BMW, Audi oder Mercedes seien im Einzelnen mehr als 50.000 Euro wert.

„Hierbei wurde augenscheinlich bewusst gegen die bestehenden EU-Sanktionen verstoßen, die die Ausfuhr der hier betroffenen Fahrzeuge explizit verbieten“, heißt es vom ZFAB am Dienstagmittag. Insgesamt 100 Einsatzkräfte der Zollfahndung, unterstützt von einer technischen Einheit der Polizei Berlin, hätten am Morgen sieben Privat- und Firmenadressen in Berlin und Brandenburg sowie ein Bankschließfach durchsucht.

Gegen alle drei Beschuldigten wurden Haftbefehle erlassen

Die Maßnahmen wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vollstreckt. Die hat auch gegen die drei Beschuldigten – laut ZFAB Männer im Alter von 25, 49 und 52 Jahren – im Vorfeld Haftbefehle erlassen, die nun vollstreckt worden seien. Darüber hinaus seien Vermögenswerte in Höhe von einer Million Euro in Form von Bargeld, Immobilien und Fahrzeugen sichergestellt und eingezogen worden.

Als Reaktion auf den Angriffskrieg auf die Ukraine haben die EU sowie die USA, Kanada und Großbritannien eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen die Russische Föderation beschlossen. Diese schließen auch den Export von Pkw mit einem Wert von mehr als 50.000 Euro ein.

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Der Export nach Belarus ist aber weiterhin erlaubt, was sich Autoschieber zunutze machen. Das Außenwirtschaftsrecht sieht im Falle eines bandenmäßigen Sanktionsverstoßes eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren vor.