Berlin. Kindern und Beschäftigten an Kitas und Schulen ohne Masernimpfschutz drohen ab jetzt harte Konsequenzen.

Bereits seit März 2020 gilt in Deutschland eigentlich das Masernschutzgesetz, das unter anderem in Kitas und Schulen eine Impfpflicht vorschreibt. Doch da die Corona-Krise die Abläufe erschwerte, gab es immer neue, verlängerte Fristen für die Kinder und die Beschäftigten, um ihren Masernschutz nachweisen.

Nun ist am 31. Juli 2022 auch die letzte Nachweisfrist abgelaufen. Sie galt für diejenigen, die am 1. März 2020 schon in den Einrichtungen waren. Neuaufnahmen mussten bereits seit März 2020 ihren Schutz per Impfausweis, mit dem gelben Untersuchungsheft oder einem ärztlichem Attest nachweisen.

Nun gilt diese Pflicht für alle. Das heißt: Mit Beginn des neuen Schuljahres müssen in Schulen und Kitas alle Kinder ab einem Jahr und alle nach 1970 geborenen Beschäftigten gegen Masern geimpft sein oder mit einem Attest ihre Immunität nachgewiesen haben.

Bußgelder von bis 2500 Euro für nichtgeimpfte Schüler möglich

In den Schulen erfolgt die Überprüfung des Nachweises der Immunität durch die Schulleitung. „Sofern eine Schülerin, ein Schüler oder eine an der Schule tätige Person die Masernimmunität nicht nachweist und auch eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung nicht belegt, muss die Schulleitung dies dem bezirklichen Gesundheitsamt mitteilen“, erklärt ein Sprecher der Bildungsverwaltung. Ein entsprechendes Formular stehe den Schulen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung zur Verfügung.

Das weitere Verfahren liege dann in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. Die Betroffenen können harte Konsequenzen treffen: Nichtgeimpfte Kinder können vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium. Das gehe für Kinder an Schulen wegen der Schulpflicht aber nicht. Hier könnten aber Bußgelder bis zu 2500 Euro verhängt werden. Den Beschäftigten ohne Impf- oder Immunitätsnachweise drohen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote.

Mit größeren Konflikten durch die Masernimpfpflicht wird laut der Bildungsverwaltung aber nicht gerechnet. „Bei den Kindern ist die Impfquote ohnehin sehr hoch, das wissen wir durch die Schulanfänger“, sagt der Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid, „wir gehen davon aus, dass in Berlin nur zwei Prozent der Kinder nicht geimpft sind.“

Auch bei dem Beschäftigten in Schulen und Kitas geht Larscheid davon aus, dass die Impfquote sehr hoch ist. „Die allermeisten werden den Impfnachweis erbringen, denn er ist Teil ihres Beschäftigungsverhältnisses“, so der Amtsarzt, „ansonsten bringen sie sich ja auch in ernsthafte Schwierigkeiten.“