Berlin. Wer in der U-Bahn, in der Tram oder in einem Bus der BVG ohne Ticket erwischt wird, muss das sogenannte EBE zahlen. Alle Infos.

Fahrgäste, die in den U-Bahnen, in den Trams und in den Bussen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ohne gültiges Ticket angetroffen werden, müssen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) zahlen. Die Höhe dieses EBE liegt derzeit bei 60 Euro.

Kontrolleure sind regelmäßig in U-Bahn & Co. unterwegs und fragen die Passagiere nach ihrem Ticket. Grundlage der Kontrollen sind die Beförderungsbedingungen der BVG, die hier nachgelesen werden können.

Kann man in dieser Situation keinen Fahrschein vorweisen, bekommt man von den Kontrolleuren einen Zettel mit einer Zahlungsaufforderung. Auf dem Zettel sind alle Informationen zur Zahlung angegeben.

Die BVG hat für Schwarzfahrer das Portal bvg.de/ebe eingerichtet. Dort kann man seine EBE-Nummer angeben und auf diese Weise per Giropay oder Sofortüberweisung das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen. Außerdem kann man über das Formular Kontakt aufnehmen mit dem BVG-Servicebereich.

BVG: Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) - Beim Schwarzfahren erwischt - Alle Infos

Auf dem BVG-Portal sind außerdem folgende Dinge möglich:

  • Nachträgliche Vorlage von Zeitfahrausweisen
  • Adressänderungen
  • Ratenzahlung vereinbaren
  • Fristverlängerung
  • EBE reklamieren

BVG: EBE zahlen - so geht's

Der Betrag muss innerhalb von 14 Tagen ab Feststellungsdatum auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Empfänger: Paigo GmbH, Gütersloher Str. 123, 33415 Verl
Geldinstitut: Postbank Karlsruhe
IBAN: DE36 6601 0075 0025 4037 55
Swift-BIC: PBNKDE FF XXX
Deutsche Postbank AG (Anschrift: Theodor-Heuss-Allee 72, 60486 Frankfurt/Main)

Bei der Überweisung muss als Verwendungszweck immer die Vorgangsnummer mit dem Zusatz BVG-EBE angegeben werden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird die Forderung auf zivilrechtlichem Wege geltend gemacht. Dabei entstehen Kosten, die zu Lasten des Fahrgastes gehen.

BVG-Kontrollen: So arbeiten die Kontrolleure

Bei Kontrollen in den Bussen und Bahnen in Berlin sind 2021 rund 592.000 Menschen ohne Fahrkarte erwischt worden. Davon entfielen rund 290.000 auf die U-Bahnen, Busse und Trams der BVG. Das waren rund 40.000 mehr als im Jahr zuvor. Knapp 6,9 Millionen Kontrollen wurden durchgeführt.

Das Kontrollpersonal der BVG trägt seit einiger Zeit keine Alltagskleidung mehr. Die Kontrolleure von Dienstleistern tragen blaue Westen mit dem Aufdruck „Im Auftrag der BVG“. Kontrolleure, die direkt bei dem Verkehrsunternehmen angestellt sind, tragen ohnehin Dienstkleidung oder, falls sie dies nicht möchten, ebenfalls blaue Westen, dann mit Aufdruck „BVG“.

Das Verhalten der Kontrolleure sorgt in Berlin immer wieder für Aufsehen. Fahrgäste berichten wiederholt von dem aggressiven Verhalten des Personals. Zuletzt hatte ein Opersänger Kontrolleuren vorgeworfen, sie hätten ihn rassistisch beleidigt und verletzt.

BVG: Schwarzfahren als Straftat? Diskussion in Berlin

Wer den öffentlichen Personennahverkehr ohne gültigen Fahrausweis benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar. Die mögliche Konsequenz: eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Doch diese Regelung ist seit Jahren umstritten. Kritiker sagen, die Strafverfahren belasten das Justizsystem und seien unverhältnismäßig.

Sollte eine Neuregelung Gesetzeskraft erlangen, müssten BVG-Fahrgäste ohne Ticket zwar weiter ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ zahlen. Wiederholungstäter müssten aber kein Strafverfahren, keine Geldbuße und keine mögliche Gefängnisstrafe mehr fürchten. Ein Gesetz zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens müsste auf Bundesebene beschlossen werden.